fondskonzeption
Paron - Fondskonzeption und Fondsbetreuung

Prospektprüfung

Die Branche der geschlossenen Fonds hat eine Reihe von Selbstverpflichtungen und Branchenstandards aufgestellt, die über die gesetzliche Prospektpflicht für Verkaufsprospekte geschlossener Fonds in Gestalt des Gestattungsverfahrens durch die BaFin hinausgehen. Zu den sich hieraus für Anbieter und Branchenbeteiligte ergebenden Empfelungen gehört insbesondere eine Prospektprüfung nach den Vorschriften des vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) herausgegebenen Standards IDW S 4 (http://www.idw.de/idw/portal/d302226/index.jsp).

Eine Prospektprüfung dient in erster Linie der Bestätigung, ob der Prospekt die für eine Entscheidung des Kapitalanlegers wesentlichen prüfbaren Angaben vollständig und richtig enthält; sie dient aber auch der Vorbeugung etwaiger zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche von Kapitalanlegern und der Vermeidung strafrechtlicher Konsequenzen.

Nicht Gegenstand der Prospektprüfung ist die Übernahme einer Gewähr für das Eintreten des wirtschaftlichen Erfolges der entsprechenden Kapitalanlage sowie der steuerlichen Auswirkungen beim Anleger.

Wir unterstützen Sie mit unserer Erfahrung bei der Prüfung von Prospekten nach IDW S 4 in den Bereichen:

  • Erneuerbare Energien-Fonds
  • Film-Fonds
  • Flugzeugleasing-Fonds
  • Game-Fonds
  • Immobilien-Fonds
  • Lebensversicherungs-Zweitmarkt-Fonds
  • Private Equity-Fonds und Dachfonds